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Immobilien verkaufen bei Scheidung – Was tun?

Wenn die Eheleute bei Eheschließung nichts anderes vereinbart haben, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei handelt es sich um eine Unterart der Gütertrennung im BGB. Im Falle einer Scheidung bedeutet dies, wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen wird. Das heißt, es wird ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen.
Der Anspruch aus dem Zugewinn ist ein Geldzahlungsanspruch, es besteht kein konkreter Anspruch auf Gegenstände. Viele Dinge materieller Natur lassen sich nicht ohne weiteres Teilen. Die Ehepartner müssen sich dementsprechend darüber einigen wie mit beispielsweise einer Immobilie oder dem von beiden geliebten Sofa umgegangen wird. Dies klingt im ersten Moment trivial, schnell wird jedoch ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.

Die Situation zwischen den Ehepartnern ist angespannt, die Kommunikation in der Regel eher schlecht als recht. Der Hausverkauf ist somit oft eine gute Lösung, um die Streitigkeiten beizulegen und finanziell auseinanderzugehen. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, entscheidet im Ernstfall das Gericht.

Bei Trennung ist es, wie bereits angesprochen, häufig eine gute Lösung die eigene Immobilie an eine dritte Partei zu verkaufen. Der Erlös wird jeweils hälftig zwischen den Ehepartner aufgeteilt, wenn sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum befindet, das heißt beide Ehepartner besitzen das Objekt zu jeweils gleichen Teilen.

Doch was bezeichnet der Gesetzgeber als Trennung? Gemäß der aktuellen Rechtsprechung wird eine Trennung wie folgt definiert. Die Ehepartner wirtschaften (essen, trinken, einkaufen, usw.) getrennt und nutzen auch das ehemals gemeinsame Schlafzimmer nicht mehr zusammen. Man spricht von Trennung von Tisch und Bett. Es ist nicht erforderlich, dass die Ehepartner in getrennten Immobilien leben auch wenn sich viele der Ehepaare für diese Lösung entscheiden. Hier lauert bereits der erste Fallstrick.

Sollte die gemeinsame Immobilie von einem Ehepartner weiter genutzt werden, so hat nach 6 Monaten der Ehepartner, der ausgezogen ist, einen Anspruch auf ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung, da der andere Ehepartner, der das Haus für sich nutzt einen Wohnvorteil hat.

Spätestens nach 6 Monaten sollte man somit, über einen Verkauf der Immobilie nachdenken. Auch bei sofortiger Trennung kann ein Hausverkauf vollzogen werden, Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei Scheidung dem Hausverkauf zustimmen

Durch den Hausverkauf können etwaige gemeinsame Verpflichtung abgelöst werden oder die gemeinsame Schuldenlast abgemildert werden. Sehr oft kommt es vor, dass ein Ehepartner, vor allem dann, wenn gemeinsame Kinder bestehen, die Immobilie, sprich das vertraute Umfeld für sich und die Kinder erhalten möchte. Das Haus oder die Wohnung muss in diesem Fall, mit allen Ihren Verbindlichkeiten, auf einen Ehepartner übertragen werden. Hierzu muss der exakte Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden, da eine Entschädigungszahlung fällig ist. Die Ermittlung eines exakten Verkehrswertes gestaltet sich häufig schwierig, da dieser mit der jeweiligen Nachfrage am Markt schwankt und nur zum Teil über technisch eindeutige Werte bestimmt werden kann. Ein weiterer Streitpunkt ist somit häufig vorprogrammiert.

Was passiert mit dem Hauskredit?

Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch während einer Trennung bestehen. Debitor (Kreditnehmer) ist derjenige, der den Darlehensvertrag mit dem Kreditor (in der Regel eine Bank) unterschrieben hat, hierbei ist irrelevant, wer im Grundbuch eingetragen ist. Achten Sie darauf auch während einer Trennung ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, denn sonst kann dies dazu führen, dass Ihre Immobilie zur Zwangsversteigerung freigegeben wird. Die Verkaufspreise, die bei einer Zwangsversteigerung erzielt werden, liegen häufig weiter unter dem regulären Verkehrswert.

Sollten Sie aktuell über den Verkauf Ihrer Immobilie in Wernigerode, Blankenburg, Ilsenburg, Quedlinburg oder Halberstaft nachdenken, so sprechen Sie uns an. Wir übernehmen für Sie die Vermarktung und den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Wir beraten Sie hierzu gern.